Einverständniserklärung zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz

wird die folgende Vereinbarung zur Videoüberwachung gemäß Datenschutz getroffen:

Die Videoüberwachung ist an den folgenden Standorten des Unternehmens geplant:

  • Kamera 1: Backoffice (Bereich A)
  • Kamera 2: Empfangsbereich (Bereich B)
  • Kamera 2: Notausgang Callcenter (Bereich B)
  • Kamera 3: Feuerwehrausgang & Empfangsbereich (Bereich C)  

Durch die vorgesehenen Überwachungskameras sollen von dem Unternehmen sowie den

Mitarbeitern folgende Gefahren abgewendet werden:

  • Überwachung der Datenschutz Richtlinien “Auftraggeber“ (Bereich A-C)
  • Datenschutz Richtlinien “Auftragnehmer“ (Bereich A-C)
  • Zutritt für unbefugte Personen (Bereich A-C)
  • Datenschutz (Bereich A-C)
  • Schutz vor Diebstahl und Einbruch (Bereich A-C)
  • Überwachung von Feuer & Brandstiftungen (Bereich A-C)
  • Überwachung Vandalismus (Bereich A-C)
  • Unberechtigte Unfallflucht (Bereich A-C)
  • Schwindende Lagerbestände verhindern (Bereich A-C)
  • Überwachung von Körperverletzungen (Bereich A-C)
  • Überwachung von Sexualverbrechen (Bereich A-C)
  • Überwachung von Polizei und Feuerwehr Zugänge

Die Videoaufnahmen werden ausdrücklich nicht für Arbeitszeiterfassung verwendet.

START 01.12.2022

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